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27. April 2017

News release

Sicherheitslagebild Deutschland (Mai 2017)

Der (vermeintliche) Einzeltäter

Im Gegensatz zu den Anschlägen in Paris und Brüssel, bei denen jeweils komplexe Anschläge mit mehreren Tätern durchgeführt wurden, scheint sich in den letzten terroristischen Anschlägen ein neuer Trend in Richtung Einzeltäter zu entwickeln, wie beim Anschlag im Dezember 2016 in Berlin leider auch in Deutschland schon erlebt. Auch der Anschlag vor dem britischen Parlament Anfang des Jahres 2017 oder der Anschlag im vergangenen Jahr in Nizza wurden von Einzeltätern verübt.

Das Bundesinnenministerium meldet eine Steigerung der als gefährliche Personen eingestuften Islamisten um acht Prozent. Insgesamt sind den Behörden fast 1600 solcher Personen bekannt, wovon Ende Februar 2017 aktuell 586 als aktive Gefährder galten. Die islamistisch-terroristischen Strukturen wachsen somit in Deutschland und damit auch die Bedrohung durch weitere Anschläge wie auf dem Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember in Berlin.

In den letzten Monaten wächst auch die Vermutung, dass diese Einzeltäter zwar alleine gehandelt haben, aber durch ISIS radikalisiert, angeleitet und gesteuert wurden. Weiterhin scheint es wohl auch so zu sein, dass diese Gefährder und potentiellen Einzeltäter über End-to-End verschlüsselte Medien untereinander kommunizieren. Die Planer solcher Anschläge scheinen über die sozialen Medien potentielle Rekruten zu identifizieren, diese dann zu radikalisieren, sie zu Anschlägen zu ermutigen und bei der Planung der Tat maßgeblich zu unterstützen. Unter Terrorismusexperten spricht man von „Virtual Plotter“, also einem anonymen Planer der nie in Person erscheint und ausschließlich über verschlüsselte Wege kommuniziert.

Diese Entwicklung ist für die Sicherheit in Deutschland besorgniserregend. Zum einen habe nur wenige dieses Problem bisher erkannt, zum anderen wird durch die Verschlüsslung von Kommunikationswegen die elektronische Überwachung der Zielpersonen immer komplexer. Die deutsche Gesetzgebung verstärkt das Problem nur, das deutsche Datenschutzgesetz gehört diesbezüglich auf den Prüfstein um der veränderten Gefahrenlage Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollte den Behörden eine umfangreichere Speicherung von Kommunikationsdaten erlaubt werden. Auch die Betreiber von verschlüsselten Kommunikationsplattformen sollten ihre Geschäftsmodelle überprüfen und gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden einen Weg finden, relevante Inhalte dieser Kommunikation weitergeben zu können.

Das Thema proaktiver Schutz durch bessere und umfangreichere Überwachung ist nicht ein ausschließlich deutsches Problem, es ist eine vielmehr internationale Herausforderung. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Europa und den USA sollte optimiert und verbessert werden, nur so werden wir in der Lage sein, dieser zunehmenden Bedrohung durch gesteuerte und koordinierte Einzeltäter zu begegnen und den Kampf gegen den islamistischen Terror nicht dauerhaft zu verlieren.

 

 

 

 

Disclaimer: Beurteilungen von Sicherheitslagen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der German Business Protection (GBP). Obwohl bei der Zusammenstellung der Informationen größte Sorgfalt angewandt wurde, kann GBP für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. In keinem Fall kann GBP für etwaige Schäden irgendwelcher Art verantwortlich gemacht werden, die durch die Verwendung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, seien es direkte oder indirekte Schäden bzw. Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern.

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