Essen, 07.09.2016. Zum Stichtag 1. Januar 2017 werden sich Unternehmen und Dienstleister bei der Arbeitnehmerüberlassung auf wesentliche Neuerungen einstellen müssen. Im Fokus steht neben der vom Gesetzgeber geplanten Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und das bereits nach neun Monaten geltende Equal Pay speziell auch das Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sicherheits- und Reinigungsdienstleistungen.
Was das für die Praxis heißt und wie sich Unternehmen erfolgreich gegen Risiken der AÜG-Reform wappnen können, erläutern Winfried Graf, Geschäftsführender Direktor von KÖTTER Personal Service, und Volker Hofmann, Prokurist und Leiter der Abteilung Personalwesen/Recht von KÖTTER Verwaltungsdienstleistungen, im aktuellen KÖTTER Sicherheitsbrief.